Deutsche Umwelthilfe sieht in neuer Gesetzesnovelle verpasste Chancen für die Mobilitätswende
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Kritik an der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes geübt und diese als eine verpasste Chance für die Förderung einer nachhaltigen Mobilitätswende bezeichnet. Um den Kommunen dabei zu helfen, die begrenzten neuen Regelungen optimal zu nutzen und rechtlich abzusichern, kündigte die Umweltorganisation die Erstellung eines Rechtsgutachtens an.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte dazu: „Trotz langen Wartens hat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes kaum substanzielle Änderungen gebracht. Der ersehnte Durchbruch für eine Verkehrswende, den nicht nur wir, sondern auch mehr als tausend Kommunen angestrebt haben, wurde durch Verkehrsminister Wissing blockiert. Eine echte Abkehr von bisherigen Praktiken hin zu mehr Klimaschutz und lebenswerteren Städten findet nicht statt. Es fehlen wichtige Aspekte wie die Vision Zero zur Vermeidung von Verkehrstoten, gesetzliche Vorgaben für die digitale Parkraumüberwachung oder eine sozial gestaffelte Parkgebühr. Auch die von uns geforderte flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Städten wurde nicht umgesetzt, obwohl diese Maßnahme das Potenzial hätte, Leben zu retten und die Lebensqualität in den Kommunen zu verbessern.“
Weiterhin fügte Resch hinzu: „Um den Kommunen zu ermöglichen, die wenigen neuen Chancen, die das Gesetz bietet, voll auszuschöpfen und rechtlich abzusichern, planen wir, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, sobald die neue Straßenverkehrsordnung verabschiedet wird. Dies sollte noch vor der Sommerpause geschehen.“
Die Deutsche Umwelthilfe betont die Notwendigkeit, dass Kommunen rechtlich gut beraten sind, um die Möglichkeiten des novellierten Gesetzes zu nutzen und so lokal den Grundstein für nachhaltigere Verkehrskonzepte zu legen.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.