Deutsche Umwelthilfe kritisiert Steuerprivilegien für „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt Kritik am kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf des Finanzministeriums, der Steuerprivilegien für sogenannte „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge vorsieht. Diese Fahrzeuge sind technisch identisch mit herkömmlichen Benzin- oder Diesel-Modellen, und es ist technisch nicht möglich, dass sie ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden. Dennoch sieht der Entwurf vor, diese „Pseudo-E-Fuel-Fahrzeuge“ ab dem Jahr 2031 steuerlich besserzustellen als reine Elektrofahrzeuge, deren staatliche Förderung 2030 enden soll.
Stellungnahme von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt dazu: „Der Entwurf des Finanzministeriums für ‚E-Fuel-Only‘-Fahrzeuge stellt einen Angriff auf den Klimaschutz im Verkehrsbereich dar. Der FDP-Finanzminister verfolgt mit diesem Entwurf offenbar nicht das Ziel, weniger klimaschädliche Fahrzeuge zu fördern. Vielmehr plant Minister Lindner, umweltschädliche Diesel- und Benzin-Fahrzeuge unbefristet weiter zu unterstützen und diese ab dem Jahr 2031 sogar steuerlich besserzustellen – ein weltweit einmaliger Vorgang. Zusätzlich zu den Steuervergünstigungen für die technisch identischen Fahrzeuge sollen auch die Mehrkosten für den teuren und ineffizienten E-Fuel-Kraftstoff von den Steuerzahlern getragen werden. Es ist dringend erforderlich, dass die SPD und die Grünen in der Ampelregierung diesen Plänen Einhalt gebieten.“
Geplante Steuervergünstigungen für „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge
Laut Entwurf sollen ab dem Jahr 2030 umfassende Steuervergünstigungen für „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge greifen. Dazu zählen eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer sowie begünstigende Regelungen für die Gewerbesteuer und die Dienstwagenbesteuerung.
Text basiert auf einer Pressemeldung der DUH











