Neues Rechtsgutachten zur Straßenverkehrsordnung: Kommunen erhalten erweiterten Spielraum für klimafreundliche Mobilitätsmaßnahmen
Ein aktuelles Rechtsgutachten stärkt den Handlungsspielraum deutscher Kommunen für die Mobilitätswende. Ab morgen tritt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes zu ergreifen. Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt wurde, analysiert die Änderungen im Straßenverkehrsrecht und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Interpretation der neuen Regelungen.
Eine der bedeutendsten Neuerungen: Erstmals können Kommunen Busspuren einrichten und Fuß- sowie Radwege fördern, ohne dass zuvor eine konkrete Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Bisher mussten Städte häufig erst Unfälle abwarten, um Geschwindigkeitsbeschränkungen oder andere Schutzmaßnahmen umsetzen zu dürfen. Diese Hürde entfällt nun, was Kommunen deutlich mehr Freiheit bei der Gestaltung einer sicheren und nachhaltigen Mobilität gibt.
DUH fordert zügige Umsetzung der neuen Möglichkeiten
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, sieht in der Reform eine wichtige Chance für Städte und Gemeinden: „Deutschland hat immer noch eine sehr strenge Straßenverkehrsordnung, doch endlich müssen Kommunen nicht mehr auf tragische Unfälle warten, um notwendige Maßnahmen einzuleiten. Sie sollten jetzt die neuen rechtlichen Spielräume nutzen, um den öffentlichen Raum sicherer und klimafreundlicher zu gestalten. Maßnahmen wie die Umwandlung von Fahrspuren in Radwege, die Schaffung von Busspuren und die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen sind entscheidend, um die Mobilitätswende voranzutreiben. Jetzt sind ambitionierte Kommunen gefragt, die den Weg weisen.“
Klimaschutz erstmals als legitimer Grund in der StVO verankert
Das Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger betont, dass der Klimaschutz erstmals explizit als Grund für straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen in der StVO anerkannt wird. Remo Klinger, Partner der Kanzlei, erklärt: „Mit der neuen Straßenverkehrsordnung können Kommunen endlich flexibel auf lokale Gegebenheiten reagieren und klimaschutzorientierte Maßnahmen ergreifen. Wir gehen davon aus, dass auch die Gerichte diesen neuen Ansatz unterstützen werden.“
Neben dem Klimaschutz umfasst die Reform auch Ziele wie den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die nachhaltige Stadtentwicklung. Diese neuen Prioritäten wurden durch die zuvor beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht, das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert ist.
Schnellere Umsetzung von Bewohnerparkzonen und anderen Maßnahmen
Eine weitere Erleichterung betrifft die Schaffung von Bewohnerparkzonen. Künftig müssen Kommunen nicht mehr nachweisen, dass es einen akuten Parkdruck gibt, bevor solche Zonen eingerichtet werden können. Dies erlaubt eine schnellere und effizientere Umsetzung, um den öffentlichen Raum neu zu gestalten und umweltfreundliche Mobilitätslösungen zu fördern.
Kommunen können die neuen Spielräume sofort nutzen, ohne auf die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO warten zu müssen. Um den Einstieg zu erleichtern, plant die DUH eine Online-Veranstaltung, bei der Fragen zum Gutachten und den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet werden. Interessierte Kommunen können sich per E-Mail an verkehrswende@duh.de wenden.
Die Reform der Straßenverkehrsordnung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren und sichereren Mobilität. Mit den neuen Regelungen haben Kommunen die Möglichkeit, entscheidende Maßnahmen für den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit schnell und wirksam umzusetzen.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.