Voraussetzung für den Führerschein – der Nothelferkurs
Im Notfall jemandem das Leben retten – das geht nur, wenn man die Ruhe bewahrt und die richtigen Handgriffe kennt. Vom Einsatz des Verbandskastens über die stabile Seitenlage bis hin zu Wiederbelebungsmaßnahmen – das alles ist Inhalt des Nothelferkurses, der als Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins gilt.
Für alle Fälle – der Nothelferkurs im Überblick
Im Nothelferkurs lernen Teilnehmer alle wichtigen Basics für den Fall, dass sie im Straßenverkehr oder woanders Erste Hilfe leisten müssen. Betroffen sein können die Insassen von Fahrzeugen, aber auch Radfahrer oder Fußgänger, die durch einen Unfall in Not geraten sind, sowie Menschen in Notsituationen außerhalb des Straßenverkehrs. Jeder Nothelferkurs besteht immer aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Das sind übliche Inhalte des Nothelferkurses:
- Verhalten im Notfall (Ruhe bewahren, Lage einschätzen, Notruf absetzen)
- Bewusstseinslage und Vitalfunktionen prüfen
- Umsetzung der stabilen Seitenlage
- Wärmen (mit Wärmedecke)
- Stoppen einer akuten Blutung mit dem Verbandsset (Druckverband, etc.)
- Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herz-Kreislauf-Stillstand
- Beruhigung des Betroffenen, bis der Arzt eintrifft
- Informationen zu verschiedenen Notfällen (z. B. Verkehrsunfall, Kreislaufzusammenbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall, Verbrennungen)
- Umgang mit dem AED (Automatisierter Externer Defibrillator)
- Wissen zum Infektionsschutz (HIV, Hepatitis)
- und mehr…
Hier zu Nothelferkursen mehr erfahren.
Von der Pflicht zum Nothelferkurs ausgeschlossen
Es gibt einige Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Ausbildung bei der Führerscheinprüfung nicht zur Absolvierung eines Nothelferkurses verpflichtet sind.
Dazu zählen etwa folgende:
- Ärzte und Zahnärzte
- Fach-Pflegepersonal
- Rettungsdienstmitarbeiter
- Instruktoren von Nothelferkursen
- alle, die bereits einen Führerschein einer anderen Fahrzeugklasse haben
Hinweis: Der Nothelferausweis ist nur für 6 Jahre gültig und muss nach Ablauf wiederholt werden. Er kann schon ab dem Alter von 13 Jahren absolviert werden. Das ist empfehlenswert, damit auch schon Jugendliche in Notsituationen die Ruhe bewahren und anderen richtig helfen können.
Sehtest
Neben dem Nothelferkurs ist ein Sehtest eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Führerscheins. Wer nicht optimal sieht, ist verpflichtet, beim Führen eines Fahrzeuges eine Sehhilfe zu tragen, etwa eine Brille oder Kontaktlinsen, um Unfälle zu verhindern. Ist man ohne Sehhilfe unterwegs und in einen Unfall verwickelt, kann das teuer werden, da die Versicherung dann eine Mitschuld am Geschehen annehmen kann.
Theorieprüfung
Um sich zur Theorieprüfung anmelden zu können, ist der Nachweis des Nothelferkurses Voraussetzung. In den Theoriestunden lernen Teilnehmer alles, was sie für die theoretische Führerscheinprüfung brauchen. Wissen zu allen Verkehrszeichen und Regeln im Straßenverkehr gehört ebenso dazu wie korrektes Verhalten im Falle einer Panne und in anderen Situationen, die Autofahrer in der Praxis erleben.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung geht es mit dem Prüfer und Fahrlehrer auf die Straße. Der Prüfer bewertet die Fahrkenntnisse im Stadtverkehr, über Land und auf der Autobahn. Dabei wird geprüft, wie sich der Prüfling in den verschiedensten Situationen verhält, wie gut er den restlichen Straßenverkehr im Blick hat und ob alle Verkehrszeichen ordnungsgemäß beachtet werden.
Außerdem gehört das Einparken zur Prüfung, ebenso wie das Anwenden verschiedener Sicherheitsregeln während der Fahrt, das korrekte Einschalten der Autobeleuchtung, das souveräne Überholen, aber auch das Einhalten von Abstandsregeln und anderer Vorschriften. Der Prüfer achtet während der Fahrt auf jedes Detail, größere Fehler führen zum Nichtbestehen des Führerscheins. Die praktische Prüfung kann allerdings mehrmals wiederholt werden.